Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
KFT Sicherheitstechnik
Friedrich-List-Straße 32
70771 Leinfelden-Echterdingen
Phone: +49 711 94787 0
Fax: +49 711 94787 11
Email: info@kft-st.com
CEO: Marc Hornickel
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Rechtsbeziehungen der KFT Sicherheitstechnik GmbH (nachfolgend auch: KFT) mit Dritten (nachfolgend: Vertragspartner).
1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben.
2. Preise / Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise sind -sofern nicht anders angegeben - Nettopreise, zu welchen die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils anwendbaren Höhe hinzuberechnet und die der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
2.2 Rechnungen sind ab Rechnungsdatum sofort zur Zahlung fällig.
2.3 Sollte der Vertragspartner die Rechnung nicht spätestens innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels begleichen, so gerät er in Zahlungsverzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf.
3. Aufrechnung / Leistungsverweigerung
3.1 Der Vertragspartner kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind.
3.2 Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte gemäß §§ 273, 320 BGB kann der Vertragspartner, welcher Unternehmer ist (§ 14 BGB), nicht geltend machen, sofern uns keine grobe Vertragsverletzung zur Last liegt.
4. Mängelgewährleistungsansprüche
4.1 Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren gegenüber Vertragspartnern, welche Unternehmer sind (§ 14 BGB), nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Abkürzung der Verjährung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder in den Fällen zwingenden Haftung gemäß Ziffer 5.3 längere Fristen vorschreibt.
4.2 Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Bei Fristversäumnis sind diesbezügliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Mängelgewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen außerdem voraus, dass dieser den von ihm kraft Gesetz geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4.3 Im Mängelgewährleistungsfalle sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur ErsatzIeistung berechtigt.
4.4 Zur Beseitigung von Mängeln oder zur Ersatzleistung sind wir nicht verpflichtet, solange sich der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.
5. Haftungshinweis / -beschränkung /-ausschluss
5.1 Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz gegenüber KFT Sicherheitstechnik GmbH sind ausgeschlossen.
- Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 5.1 gilt nicht,
- bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch KFT Sicherheitstechnik GmbH oder einem Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KFT Sicherheitstechnik GmbH;
- falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von KFT Sicherheitstechnik GmbH oder einem Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KFT Sicherheitstechnik GmbH die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist;
- im Falle der Verletzung einer von KFT Sicherheitstechnik GmbH eingeräumten Garantie;
- im Falle einer zwingenden gesetzlichen Haftung, beispielsweise nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder
- falls KFT Sicherheitstechnik GmbH oder einem Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KFT Sicherheitstechnik GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von KFT Sicherheitstechnik GmbH begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen gewährten Ansprüche aus.
6. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
6.1 Für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Erfüllungsort unser jeweiliger Sitz.
6.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand nach unserer Wahl entweder unser Sitz oder das nach den gesetzlichen Regelungen für den Vertragspartner zuständige Gericht, sofern und soweit das Gesetz nicht zwingend einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt.
6.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Stand: November 2021